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   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06   

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VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06 (https://dejure.org/2007,6052)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2007 - PL 15 S 1/06 (https://dejure.org/2007,6052)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2007 - PL 15 S 1/06 (https://dejure.org/2007,6052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Personalvertretungsrecht - Feststellung, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis nicht zustande gekommen ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung als Auszubildender gemäß § 9 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bei Ableisten eines Berufspraktikums im Rahmen der Ausbildung an einer berufsbildenden Schule; Nichtzustandekommen eines Weiterbeschäftigungsverhältnisses wegen Nichterfüllung der ...

  • Judicialis

    LPVG § 86; ; BPersVG § 107 Satz 2; ; BPersVG § ... 9 Abs. 1; ; BPersVG § 9 Abs. 2; ; BPersVG § 9 Abs. 4; ; BetrVG § 78a; ; BBiG § 2 Abs. 2 (a.F.); ; BBiG § 3 Abs. 2 (n.F.); ; BBiG § 19 (a.F.); ; BBiG § 26 (n.F.); ; BBiG § 25 (a.F.); ; BBiG § 5 Abs. 1 (n.F.); ; ErzieherVO

  • ra.de
  • dbb.de PDF, S. 9 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch für Personen im Berufspraktikum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Feststellungsantrag; Weiterbeschäftigungsverhältnis; Auszubildender; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Berufsausbildungsverhältnis; Berufsbildende Schule; Berufspraktikum; Erzieher; Planwidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 9 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch für Personen im Berufspraktikum

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Wird ein Feststellungsantrag nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 gestellt, aber nicht bereits vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Abs. 2 rechtskräftig entschieden, so kann dieser Feststellungsantrag angesichts seiner vorbeugenden Zielsetzung nicht mehr gestellt werden, sondern er wandelt sich in einen Auflösungsantrag nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 um, ohne dass es einer förmlichen Antragsänderung bedarf (BVerwG, st. Rspr., z. B. Beschluss vom 31.05.1990, PersV 1990, 528).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gleichstellung eines Umschulungsverhältnisses mit einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne von § 9 Abs. 1 BPersVG (BVerwG, Urteil vom 31.05.1990, a.a.O.).

    Die bei der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes 1974 neu eingefügte Regelung des § 9 BPersVG entsprang - wie auch die in derselben Legislaturperiode im Parlament beratene und beschlossene Regelung des § 78a BetrVG - dem Bestreben, eine Gesetzeslücke zu schließen, die darin bestand, dass es dem Arbeitgeber frei stand, nach Abschluss der Berufsausbildung einen Arbeitsvertrag abzuschließen oder nicht, so dass er es in der Hand hatte, Mitglieder der Jugendvertretung oder des Personalrats aus ihrer betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Funktion zu entfernen (Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP vom 26. Oktober 1973 - BT-Drucks. 7/1170 - Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes - BT-Drucks. 7/1373 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31.05.1990, - 6 P 16/88 -, PersR 1990, 256 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 21.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Fristwahrung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Es spreche nämlich nichts dafür, dass insoweit das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren lediglich auf eine im Rahmen eines Feststellungsverfahrens nach Absatz 4 zu treffende Inzidentfeststellung beschränkt sei, d.h. nur eine Vorfragenkompetenz besitze, die nicht die Befugnis zur rechtskraftfähigen Sachentscheidung umfasse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, BVerwGE 102, 106 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 18.01.2005 - PL 15 S 1129/04 -, NJOZ 2005, 3264; OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991 - PV-B 6/90 -, PersV 1993, 89; anders zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 -, BAGE 63, 319, mit gegenteiliger Neigung nunmehr: Beschluss vom 11.01.1995 - 7 AZR - 574/94, PersR 1995, 223).

    Die Zuweisung in § 86 Abs. 1 LPVG bezieht sich damit nicht nur auf die Frage der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 9 Abs. 4 BPersVG, sondern auf die gesamte Vorschrift, d.h. auch auf das Bestehen einer Weiterbeschäftigungspflicht nach Absatz 2 und 3 (vgl. zu § 83 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.1994 - 1 A 575/93.PVB -, PersR 1995, 338; Nds. OVG, Beschluss vom 20.09.1995 - 17 L 6187/94 -, PersR 1996, 203).

    Ob diese Zwei-Wochen-Frist auch für die der Entscheidung nach Absatz 4 vorausgehende Feststellung gilt, dass die Fiktion des § 9 Abs. 2 BPersVG nicht eingetreten ist, kann vorliegend offen bleiben (verneinend: Senatsbeschluss vom 18.01.2005, a.a.O.; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 09.07.1991 - PV-B 6/90

    Ausbildung als Fernmeldehandwerker bei der Deutschen Bundespost; Übernahme von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Es spreche nämlich nichts dafür, dass insoweit das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren lediglich auf eine im Rahmen eines Feststellungsverfahrens nach Absatz 4 zu treffende Inzidentfeststellung beschränkt sei, d.h. nur eine Vorfragenkompetenz besitze, die nicht die Befugnis zur rechtskraftfähigen Sachentscheidung umfasse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, BVerwGE 102, 106 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 18.01.2005 - PL 15 S 1129/04 -, NJOZ 2005, 3264; OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991 - PV-B 6/90 -, PersV 1993, 89; anders zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 -, BAGE 63, 319, mit gegenteiliger Neigung nunmehr: Beschluss vom 11.01.1995 - 7 AZR - 574/94, PersR 1995, 223).

    Die Zuweisung in § 86 Abs. 1 LPVG bezieht sich damit nicht nur auf die Frage der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 9 Abs. 4 BPersVG, sondern auf die gesamte Vorschrift, d.h. auch auf das Bestehen einer Weiterbeschäftigungspflicht nach Absatz 2 und 3 (vgl. zu § 83 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.1994 - 1 A 575/93.PVB -, PersR 1995, 338; Nds. OVG, Beschluss vom 20.09.1995 - 17 L 6187/94 -, PersR 1996, 203).

    Auch weisen die die Weiterbeschäftigungspflicht begründenden Umstände eine größere Nähe zum Personalvertretungsrecht auf als die ihren Ausschluss rechtfertigende Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung (OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991, a.a.O.; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.1994, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.06.1981 - 6 P 71/78 -, BVerwGE 62, 364).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1994 - 1 A 575/93

    Ersatzmitglied einer Jugend- und Ausbildendenvertretung; Inanspruchnahme von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Die Zuweisung in § 86 Abs. 1 LPVG bezieht sich damit nicht nur auf die Frage der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 9 Abs. 4 BPersVG, sondern auf die gesamte Vorschrift, d.h. auch auf das Bestehen einer Weiterbeschäftigungspflicht nach Absatz 2 und 3 (vgl. zu § 83 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.1994 - 1 A 575/93.PVB -, PersR 1995, 338; Nds. OVG, Beschluss vom 20.09.1995 - 17 L 6187/94 -, PersR 1996, 203).

    Auch weisen die die Weiterbeschäftigungspflicht begründenden Umstände eine größere Nähe zum Personalvertretungsrecht auf als die ihren Ausschluss rechtfertigende Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung (OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991, a.a.O.; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.1994, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.06.1981 - 6 P 71/78 -, BVerwGE 62, 364).

  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Es spreche nämlich nichts dafür, dass insoweit das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren lediglich auf eine im Rahmen eines Feststellungsverfahrens nach Absatz 4 zu treffende Inzidentfeststellung beschränkt sei, d.h. nur eine Vorfragenkompetenz besitze, die nicht die Befugnis zur rechtskraftfähigen Sachentscheidung umfasse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, BVerwGE 102, 106 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 18.01.2005 - PL 15 S 1129/04 -, NJOZ 2005, 3264; OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991 - PV-B 6/90 -, PersV 1993, 89; anders zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 -, BAGE 63, 319, mit gegenteiliger Neigung nunmehr: Beschluss vom 11.01.1995 - 7 AZR - 574/94, PersR 1995, 223).

    Eine Abgrenzung und Aufspaltung der Verfahren lässt sich daher nicht überzeugend mit dem Argument belegen, das Feststellungsbegehren über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses beziehe sich auf ein individualrechtliches Rechtsverhältnis und sei deshalb im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu verfolgen (so aber BAG, Beschluss vom 29.11.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz in Bezug auf den zu beurteilenden Sachverhalt eine planwidrige Regelungslücke aufweist, der nicht geregelte Sachverhalt dem gesetzlich geregelten vergleichbar ist und den Umständen nach angenommen werden darf, dass der Gesetzgeber - hätte er die Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelung erkannt - den nicht angesprochenen Sachverhalt entsprechend geregelt hätte (vgl. BVerfG, Urteil vom 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04 -, NJW 2006, 2093, 2094 f; BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11/94 -, BVerwGE 99, 362, 365 f).
  • LAG Brandenburg, 24.08.2004 - 2 Sa 233/04
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Denn der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG knüpft an ein Berufsausbildungsverhältnis an, das der Auszubildende mit seinem künftigen Arbeitgeber begründet hat (vgl. LAG Brandenburg, Urteil vom 24.08.2004 - 2 Sa 233/04 -, Juris).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz in Bezug auf den zu beurteilenden Sachverhalt eine planwidrige Regelungslücke aufweist, der nicht geregelte Sachverhalt dem gesetzlich geregelten vergleichbar ist und den Umständen nach angenommen werden darf, dass der Gesetzgeber - hätte er die Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelung erkannt - den nicht angesprochenen Sachverhalt entsprechend geregelt hätte (vgl. BVerfG, Urteil vom 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04 -, NJW 2006, 2093, 2094 f; BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11/94 -, BVerwGE 99, 362, 365 f).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 429/01

    Berufsakademiestudent: Auszubildender im Sinne der §§ 1, 13 MTV für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Die auf die Fachhochschulausbildung bezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in dem von den weiteren Beteiligten zu 1 bis 3 genannten Urteil vom 16.10.2002 (Az.: 4 AZR 429/01, BAGE 103, 131) ist insoweit auf andere Ausbildungen an berufsbildenden Schulen ohne Weiteres zu übertragen.
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
    Ob dies der Fall ist, richtet sich entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 6 P 39/93 -, NVwZ-RR 1995, 333).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94

    Überprüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auf Seiten des Arbeitgebers;

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 519/82

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat,

  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85

    Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der

  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines

  • BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 9.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Feststellungs- und Auflösungsantrag des

  • ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der

    Der Beklagte hat auch gar keinen Antrag nach § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BPersVG, sondern einen echten negativen Feststellungsantrag gestellt, der ein aliud ist und einen anderen Streitgegenstand betrifft (vgl. allgemein BAG [11.01.1995] - 7 AZR 574/94 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 24; VGH Baden-Württemberg [29.11.2007] - PL 15 S 1/06 - juris Rn. 18).

    Ist die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 BPersVG im Streit, ist es eine Frage des Zufalls oder des taktischen Geschicks, ob der Arbeitgeber einen negativen allgemeinen Feststellungsantrag vor dem VG i.V.m. einem hilfsweise Antrag nach § 9 Abs. 4 BPersVG (vgl. BVerwG [09.10.1996] - 6 P 21/94 - NZA-RR 1998, 190 = juris Rn. 19; nach VGH Baden-Württemberg [29.11.2007] - PL 15 S 1/06 - juris Rn. 19 sogar isoliert zulässig) oder der Arbeitnehmer einen positiven allgemeinen Feststellungsantrag vor dem Arbeitsgericht stellt - was zumindest zulässig ist, wenn der Arbeitgeber nicht tätig wird (vgl. BAG [13.06.1986] - 6 AZR 207/85 - AP BPersVG § 9 Nr. 3 = juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 19.11.2008 - 7 K 238/05

    Übermittlung personenbezogener Daten aus der Lehrlingsrolle

    Inwieweit der Wortlaut des § 28 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6 HwO einer in dem genannten Sinne erweiternden Auslegung entgegensteht (vgl. zur Wortlautgrenze: BVerwG, Urt. v. 26.10.1995, BVerwGE 99, 362; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.2007 - PL 15 S 1/06 -, m. w. N.), kann dahinstehen.

    Das Gesetz weist - wie sich aus dem dargestellten Sinn und Zweck sowie der Systematik des § 28 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6 HwO ergibt - in Bezug auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt eine planwidrige Regelungslücke auf, der nicht geregelte Sachverhalt ist dem gesetzlich geregelten vergleichbar und den Umständen nach darf angenommen werden, dass der Gesetzgeber - hätte er die Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelung erkannt - den angesprochenen Sachverhalt entsprechend geregelt hätte (vgl. zu den Voraussetzungen einer Analogie: BVerwG, Urt. v. 26.10.1995, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.2007, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10

    Jugendvertreter; Weiterbeschäftigung; Vorbereitungsdienst für den gehobenen

    b) Gegen das Vorliegen einer Regelungslücke spricht im Übrigen, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der in §§ 4 Abs. 1, 58 Abs. 2 BPersVG geregelten Wählbarkeit zur Jugend- und -auszubildendenvertretung einen - im Gegensatz zu § 9 BPersVG - weiteren Auszubildendenbegriff gewählt hat (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2007 - PL 15 S 1/06 -, juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 5 S 977/16

    Normenkontrollverfahren; übereinstimmende Erledigungserklärungen;

    Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz in Bezug auf den zu beurteilenden Sachverhalt eine planwidrige Regelungslücke aufweist, der nicht geregelte Sachverhalt dem gesetzlich geregelten vergleichbar ist und den Umständen nach angenommen werden darf, dass der Gesetzgeber - hätte er die Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelung erkannt - den nicht angesprochenen Sachverhalt entsprechend geregelt hätte (vgl. BVerfG, Urteil vom 31.5.2006 - 2 BvR 1673/04 - NJW 2006, 2093, 2094 f; juris Rn. 45 f.; BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 - BVerwGE 99, 362, 365 f., juris Rn. 35 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2007 - PL 15 S 1/06 - ESVGH 58, 186, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - PL 15 S 533/08

    Jugendvertreter; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Unzumutbarkeit der

    Vielmehr wandelt er sich in einen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG um, ohne dass es insoweit einer förmlichen Antragsänderung bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2007 - PL 15 S 1/06 - m.w.N., Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 5 S 977/17

    Keine Erledigungsgebühr im Normenkontrollverfahren!

    Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz in Bezug auf den zu beurteilenden Sachverhalt eine planwidrige Regelungslücke aufweist, der nicht geregelte Sachverhalt dem gesetzlich geregelten vergleichbar ist und den Umständen nach angenommen werden darf, dass der Gesetzgeber - hätte er die Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelung erkannt - den nicht angesprochenen Sachverhalt entsprechend geregelt hätte (vgl. BVerfG, Urteil vom 31.5.2006 - 2 BvR 1673/04 - NJW 2006, 2093, 2094 f; BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 - BVerwGE 99, 362, 365 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2007 - PL 15 S 1/06 - ESVGH 58, 186).
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